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Die Heilpraktiker­prüfung:
Diese Fakten musst Du kennen

Von Stefan Barres - letzte Aktualisierung: 2024-02-09
Damit Du als HeilpraktikerIn in Deutschland praktizieren darfst, musst Du eine staatliche Erlaubnis erwerben. So legt es das Heilpraktikergesetz in §1 Abs. 1 fest. Wir zeigen Dir, was Du dazu wissen musst.
Die Heilpraktikerprüfung entspannt vorbereiten.

Die gesetzlichen Aspekte der Heilpraktikerprüfung

Wer vergibt die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung?

Die Erteilung der Erlaubnis wird von der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Stadtverwaltung) erteilt.
Allerdings im Benehmen mit der Entscheidung des Gesundheitsamtes (HPG-DVO §3.1).
Das Gesundheitsamt führt eine 'Überprüfung deiner Kenntnisse und Fähigkeiten' durch und entscheidet dann, ob Du die 'Prüfung' bestanden hast. Diese Entscheidung ist quasi gleichbedeutend damit, ob Du die Erlaubnis bekommst oder nicht.
➤ Welches Gesundheitsamt
ist für Deine Heilpraktikerprüfung zuständig?
Normalerweise ist das Gesundheitsamt Deines Wohnortes oder Deiner geplanten Praxisniederlassung für die Prüfung zuständig. In Ausnahmefällen kannst Du Dich aber auch bei einem anderen Gesundheitsamt bewerben.
➤ Welche formalen Voraussetzungen musst du erfüllen, um eine Heilpraktikerprüfung ablegen zu können?
In der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz werden 4 Punkte genannt, die erfüllt sein müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden:
  • Abschluss des 25. Lebensjahres
  • Mindestens Hauptschulabschluß
  • Keine strafrechtlichen Verfehlungen
    D.h. kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung
    durch ein ärztliches Attest nachzuweisen
Zwei weitere Anforderungen werden aufgeführt, die aber durch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes als nichtig erklärt wurden:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • ein anzunehmender Zweitberuf neben der Heiltätigkeit
HIER erklären wir die Zulassungsbedingungen zur Prüfung im Detail

Eine Überprüfung, keine Prüfung

Das überraschende an dieser 'Prüfung' ist, dass es sich gar nicht um eine Prüfung handelt, sondern um eine 'Überprüfung'.
Das bedeutet, dass nicht geprüft wird, in wieweit du tatsächlich Heilkunde anwenden kannst, sondern es wird versucht auszuschließen, dass Du die Grenzen Deiner heilkundlichen Arbeit nicht richtig einschätzen kannst.
Oder, wie es das Gesetz formuliert:
Es wird überprüft, dass Deine Tätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für Deine Patienten darstellt.
Diesen Passus der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz solltest Du in der Prüfung durchaus auch aufsagen können:
Offizieller Text der DVO - §2 Absatz 1 Punkt h
Spannend ist auch, dass bis vor zwei Jahren lediglich die Gefahr für die Bevölkerung thematisiert wurde und inzwischen auch der einzelne Patient vom Gesetzgeber explizit aufgeführt wird.

Das Ziel der Überprüfung

Die Inhalte der Heilpraktikerprüfung werden durch staatliche Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums bundesweit geregelt.
Dabei orientieren sich die Leitlinien im Wesentlichen am Ziel der Gefahrenabwehr für die Bevölkerung und den einzelnen Patienten.
Ist der Heilpraktikeranwärter, bzw. die Heilpraktikeranwärterin
  • in der Lage, die Grenzen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zuverlässig einschätzen,
  • sich der Gefahren bei Überschreitung dieser Grenzen bewusst
  • und bereit, ihr/sein Handeln daran auszurichten?
Um diese Fragen beantworten zu können, so sagt es die Präambel der offiziellen Leitlinien, bedarf es sowohl einer Überprüfung
  • der rechtlichen wie medizinischen Kenntnisse der Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter,
  • aber auch einer der späteren Tätigkeit entsprechenden Demonstration von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung dieser Kenntnisse
Die offiziellen Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien

Unsere Infografik zu den wesentlichen Fakten über die Heilpraktikerprüfung

Und nun zur Heilpraktikerprüfung selbst

Die genauen Inhalte der Überprüfung

Ich unterscheide dabei gerne zwischen den"großen" Hauptfächern und den"kleineren" Nebenfächern.
Hauptfächer
  • Anatomie, Physiologie
  • Pathologie
  • Onkologie
  • Infektionskrankheiten
Nebenfächer
  • Gesetzeskunde
  • Hygiene
  • Notzfallmedizin
  • Medizinische Fachterminologie
  • Pharmakologie
  • Psychiatrie
  • Krankheitslehre
  • Diagnostik, Labor
  • Behandlungsvorschläge
  • Injektionen
Erst in 2018 neu dazu gekommen ist der Punkt der Behandlungsvorschläge. Du musst in der Lage zu sein zu einer bestimmten Erkrankungen Deinen naturheilkundlichen Behandlungsansatz in einer kurzen Form darzulegen.
Im Wesentlichen geht es hierbei darum, dass der Amtsarzt herausfinden möchte, ob Du nachvollziehbar und verantwortungsbewusst arbeiten wirst oder ob Du per Kartenlegen oder Auspendeln an Deine Patienten herangehst.
Die offiziellen Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien

Der Ablauf der Heilpraktikerprüfung

Die Heilpraktikerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem Mündlichen Teil. Nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen prüfung eingeladen.
Der Abstand zwischen den beiden Prüfungen liegt zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten, abhängig davon, wieviele Personen die schriftliche Prüfung bestehen und welche Kapazitäten das Gesundheitsamt für die Prüfung aufbringen kann.
Die schriftliche Heilpraktiker Prüfung
  • Bundesweit zweimal im Jahr
    Am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittrwoch im Oktober
  • 60 Multiple-Choice-Fragen
  • Du darfst 15 Fehler haben (75% müssen richtig sein)
  • Die Prüfung dauert 2 Zeitstunden
Es gibt einige wenige Gesundheitsämter (z.B. Husum), die eigene Termine für die Prüfung wählen und auch eigene Fragen stellen.
Bitte informiere Dich deshalb bei Deinem Gesundheitsamt rechtzeitig über die Formalitäten.
Die mündliche Heilpraktikerprüfung
  • Wenige Tage bis mehrere Monate nach der schriftlichen Prüfung
  • 30-60 Minuten Dauer pro TeilnehmerIn
  • Prüfungskommission: Amtsarzt/Amtsärtin und ein bis zwei Beisitzer
  • Alleine oder in Kleingruppen
Die Beisitzer in der Prüfungskommission sind normalerweise selbst Heilpraktiker und stellen oft auch selber Fragen.
In manchen Gesundheitsämtern wirst Du nicht alleine geprüft, sondern zusammen mit 2-3 anderen Prüflingen. Das kann von Vorteil sein, wenn die Zeit pro Prüflich z.B. kürzer wird oder eine Frage auch mal weiter gereicht werden kann.
Es kann von Nachteil sein, wenn ein Prüfling im Vergleich zu den anderen z.B. sehr gut oder sehr schlecht ist und damit das Bewertungsschema verzerrt.

Wenn Du Durchfällst

Wenn Du einen der beiden Prüfungsteile nicht bestehst, musst Du beide Teile wiederholen. Wenn Du also die schriftliche Prüfung bestanden hast, aber die mündliche nicht, musst Du trotzdem auch den schriftlichen Teil wiederholen.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht beschränkt. Du kannst Dich also so oft zur Prüfung anmelden, bis Du sie bestanden hast. Nicht jeder schafft diese sehr anspruchsvolle Prüfung gleich beim ersten Anlauf.

Die Kosten der Heilpraktikerprüfung

Die Kosten für die Überprüfung am Gesundheitsamt setzen sich aus den Gebühren für die schriftliche und denjenigen für die mündliche Prüfung zusammen.
Diese Gebühren variieren zwischen den einzelnen Gesundheitsätern teilweise erheblich.
Für den schriftliche Teil solltest Du zwischen 100-200 Euro kalkulieren, für den mündlichen zwischen 200-400 Euro. Bitte informiere Dich darüber rechtzeitig bei dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt.

Und so sehen echte Prüfungen aus...

Die schriftliche Heilpraktikerprüfung

In meinen Kursen zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung bespreche ich mit den Teilnehmern viele Prüfungsfragen aus früheren Prüfungen.
So lernen wir, besser zu verstehen, was bei der Prüfung relevant ist und uns auf die Sprache der Prüfungen einzustellen.
Hier besprechen wir eine Frage zu den Blutgefäßen.
Viel spaß beim Ansehen und Mitmachen.

Die mündliche Prüfung

In meinen Kursen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung bespreche ich mit den Teilnehmern Protokolle aus früheren Prüfungen - gerne auch Protokolle von Teilnehmern des laufenden Kurses wie in diesem Video.
Hier bespreche ich eine Prüfung aus Bad Schwalbach vom April 2023.
Viel spaß beim Ansehen und Mitmachen.
Inhalt
Bad Schwalbach April 2023
Gesetzeskunde
Hygiene (6:25)
- Desinfektion der Untersuchungsliege
Injektion
PsychKG
Anaphylaktischer Schock
Reanimation
Pankreaskarzinom
Thoraxschmerzen
Gürtelrose (16:35)
Pseudokrupp/Epiglottitis (29:05)
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Di, 19. Mär 2024
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