Die Heilpraktiker­prüfung:
Diese Fakten musst Du kennen

Damit Du als HeilpraktikerIn in Deutschland praktizieren darfst, musst Du eine staatliche Erlaubnis erwerben. So legt es das Heilpraktikergesetz in §1 Abs. 1 fest. Wir zeigen Dir, was Du dazu wissen musst.
Die Heilpraktikerprüfung entspannt vorbereiten.

Die gesetzlichen Aspekte der Heilpraktikerprüfung

Wer entscheidet über die Vergabe der Erlaubnis?

Die Erteilung der Erlaubnis wird von der unteren Verwaltungsbehörde (Landratsamt, Stadtverwaltung) erteilt.
Allerdings auf der Grundlage der Entscheidung des Gesundheitsamtes (HPG-DVO §3.1).
Das Gesundheitsamt führt eine 'Überprüfung deiner Kenntnisse und Fähigkeiten' durch und entscheidet dann, ob Du die 'Prüfung' bestanden hast. Diese Entscheidung ist quasi gleichbedeutend damit, ob Du die Erlaubnis bekommst oder nicht.
Normalerweise ist das Gesundheitsamt Deines Wohnortes oder Deiner geplanten Praxisniederlassung für die Prüfung zuständig. In Ausnahmefällen kannst Du Dich aber auch bei einem anderen Gesundheitsamt bewerben.
Die formalen Voraussetzungen
Wenn Du das 25. Lebensjahr abgeschlossen hast, gesund bist, keine Einträge im polizeilichen Führungszeugnis hast und mindestens den Hauptschulabschluss besitzt, erfüllst Du die Voraussetzungen zur Zulassung und kannst Du an der Heilpraktikerprüfung teilnehmen.

Eine Überprüfung, keine Prüfung

Das überraschende an dieser 'Prüfung' ist, dass es sich gar nicht um eine Prüfung handelt, sondern um eine 'Überprüfung'.
Das bedeutet, dass nicht geprüft wird, in wieweit du tatsächlich Heilkunde anwenden kannst, sondern es wird versucht auszuschließen, dass Du die Grenzen Deiner heilkundlichen Arbeit nicht richtig einschätzen kannst.
Oder, wie es das Gesetz formuliert:
Es wird überprüft, dass Deine Tätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für Deine Patienten darstellt.
Diesen Passus der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz solltest Du in der Prüfung durchaus auch aufsagen können:
Offizieller Text der DVO - §2 Absatz 1 Punkt h
Spannend ist auch, dass bis vor zwei Jahren lediglich die Gefahr für die Bevölkerung thematisiert wurde und inzwischen auch der einzelne Patient vom Gesetzgeber explizit aufgeführt wird.

Das Ziel der Überprüfung

Die Inhalte der Heilpraktikerprüfung werden durch staatliche Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums bundesweit geregelt.
Dabei orientieren sich die Leitlinien im Wesentlichen am Ziel der Gefahrenabwehr für die Bevölkerung und den einzelnen Patienten.
Ist der Heilpraktikeranwärter, bzw. die Heilpraktikeranwärterin
  • in der Lage, die Grenzen der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zuverlässig einschätzen,
  • sich der Gefahren bei Überschreitung dieser Grenzen bewusst
  • und bereit, ihr/sein Handeln daran auszurichten?
Um diese Fragen beantworten zu können, so sagt es die Präambel der offiziellen Leitlinien, bedarf es sowohl einer Überprüfung
  • der rechtlichen wie medizinischen Kenntnisse der Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter,
  • aber auch einer der späteren Tätigkeit entsprechenden Demonstration von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung dieser Kenntnisse
Die offiziellen Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien

Unsere Infografik zu den wesentlichen Fakten über die Heilpraktikerprüfung

Und nun zur Heilpraktikerprüfung selbst

Die genauen Inhalte der Überprüfung

Ich unterscheide dabei gerne zwischen den"großen" Hauptfächern und den"kleineren" Nebenfächern.
Hauptfächer
  • Anatomie, Physiologie
  • Pathologie
  • Onkologie
  • Infektionskrankheiten
Nebenfächer
  • Gesetzeskunde
  • Hygiene
  • Notzfallmedizin
  • Medizinische Fachterminologie
  • Pharmakologie
  • Psychiatrie
  • Krankheitslehre
  • Diagnostik, Labor
  • Behandlungsvorschläge
  • Injektionen
Erst in 2018 neu dazu gekommen ist der Punkt der Behandlungsvorschläge. Du musst in der Lage zu sein zu einer bestimmten Erkrankungen Deinen naturheilkundlichen Behandlungsansatz in einer kurzen Form darzulegen.
Im Wesentlichen geht es hierbei darum, dass der Amtsarzt herausfinden möchte, ob Du nachvollziehbar und verantwortungsbewusst arbeiten wirst oder ob Du per Kartenlegen oder Auspendeln an Deine Patienten herangehst.
Die offiziellen Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien

Der Ablauf der Heilpraktikerprüfung

Die Heilpraktikerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem Mündlichen Teil. Nur wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen prüfung eingeladen.
Der Abstand zwischen den beiden Prüfungen liegt zwischen wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten, abhängig davon, wieviele Personen die schriftliche Prüfung bestehen und welche Kapazitäten das Gesundheitsamt für die Prüfung aufbringen kann.
Die schriftliche Heilpraktiker Prüfung
  • Bundesweit zweimal im Jahr
    Am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittrwoch im Oktober
  • 60 Multiple-Choice-Fragen
  • Du darfst 15 Fehler haben (75% müssen richtig sein)
  • Die Prüfung dauert 2 Zeitstunden
Es gibt einige wenige Gesundheitsämter (z.B. Husum), die eigene Termine für die Prüfung wählen und auch eigene Fragen stellen.
Bitte informiere Dich deshalb bei Deinem Gesundheitsamt rechtzeitig über die Formalitäten.
Die mündliche Heilpraktikerprüfung
  • Wenige Tage bis mehrere Monate nach der schriftlichen Prüfung
  • 30-60 Minuten Dauer pro TeilnehmerIn
  • Prüfungskommission: Amtsarzt/Amtsärtin und ein bis zwei Beisitzer
  • Alleine oder in Kleingruppen
Die Beisitzer in der Prüfungskommission sind normalerweise selbst Heilpraktiker und stellen oft auch selber Fragen.
In manchen Gesundheitsämtern wirst Du nicht alleine geprüft, sondern zusammen mit 2-3 anderen Prüflingen. Das kann von Vorteil sein, wenn die Zeit pro Prüflich z.B. kürzer wird oder eine Frage auch mal weiter gereicht werden kann.
Es kann von Nachteil sein, wenn ein Prüfling im Vergleich zu den anderen z.B. sehr gut oder sehr schlecht ist und damit das Bewertungsschema verzerrt.

Wenn Du Durchfällst

Wenn Du einen der beiden Prüfungsteile nicht bestehst, musst Du beide Teile wiederholen. Wenn Du also die schriftliche Prüfung bestanden hast, aber die mündliche nicht, musst Du trotzdem auch den schriftlichen Teil wiederholen.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht beschränkt. Du kannst Dich also so oft zur Prüfung anmelden, bis Du sie bestanden hast. Nicht jeder schafft diese sehr anspruchsvolle Prüfung gleich beim ersten Anlauf.

Die Kosten der Heilpraktikerprüfung

Die Kosten für die Überprüfung am Gesundheitsamt setzen sich aus den Gebühren für die schriftliche und denjenigen für die mündliche Prüfung zusammen.
Diese Gebühren variieren zwischen den einzelnen Gesundheitsätern teilweise erheblich.
Für den schriftliche Teil solltest Du zwischen 100-200 Euro kalkulieren, für den mündlichen zwischen 200-400 Euro. Bitte informiere Dich darüber rechtzeitig bei dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt.
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Fr, 26. Mai 2023
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