Video-Lehrgänge
Vom Anfänger bis zur Prüfung
In Deinem Tempo lernen,
im Selbststudium oder begleitend zu Deiner Schule.
Mehr erfahren
Heilpraktiker Psychotherapie
Live & Online
Dein roter Faden für die Prüfung
im März 2025
Start 5. Novemeber
Alle Infos HIER
Power-Training
mündliche Prüfung
Live & Online
So überzeugst Du den Amtsarzt von Dir!
Es geht wieder los!
Start 17. Oktober
Alle Infos HIER

Heilpraktiker Ausbildung:
Die Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum Heilpraktiker gibt es keine formalen Voraussetzungen. Jeder kann eine solche Ausbildung machen.
Um aber zur staatlichen Prüfung am Gesundheitsamt zugelassen zu werden, musst Du einige formale Kriterien erfüllen.
Diese Kriterien werden durch die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilpGDV, §2, Abs1) festgelegt.
Lernen für die Heilpraktiker Ausbildung Lernen für die Heilpraktiker Ausbildung

Die formalen Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, um zur staatlichen Heilpraktikerprüfung am Gesundheitsamt zugelassen zu werden

  • Abschluss des 25. Lebensjahres (zum Zeitpunkt der Prüfung)
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Sittliche Zuverlässigkeit
    wird durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nachgewiesen (darf nicht älter als drei Monate sein)
  • Gesundheitliche Eignung
    durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen (auch nicht älter als drei Monate)
Nicht-deutsche Staatsbürger mit Aufenthaltserlaubnis können ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden. Die Prüfungssprache ist allerdings immer Deutsch.
Die Sittliche Zuverlässigkeit
wird durch das polizeiliche Führungszeugnis sehr formal nachgewiesen. Anders ist es mit der gesundheitlichen Eignung.
Wann ist jemand gesundheitlich nicht geeignet, den Beruf der HeilpraktikerIn auszuüben?
In der Vergangenheit gab es zum Beispiel den Fall eines Blinden, dem die Zulassung zur Prüfung verweigert wurde mit der Begründung, dass zu einer ausführlichen Untersuchung eines Patienten auch das Betrachten (die Inspektion) des Patienten gehören muss.
Ebenso können ansteckende Krankheiten oder Süchte zu einer Verweigerung der Zulassung führen, da sie ein für den Patienten schädigendes Verhalten bedingen könnten.
Hier kannst Du den Gesetzestext der DVO nachlesen
Weiterführende Gesetzestexte: Vollzug zum HPG, Bayern
Weiterführende Gesetzestexte: Richtlinien zur Durchführung des HPG, Nordrhein-Westfalen

Die Heilpraktikerprüfung

Wenn Du zur amtlichen Heilpraktikerprüfung zugelassen bist, besteht diese aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Von dieser Prüfung hängt es ab, ob Du die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhältst.
Das Ziel dieser Prüfung ist es, möglichst auszzuschließen, „dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde“. (HeilprGDV §2 Abs1i)

Unsere Infografik zu den Voraussetzungen für die Ausbildung zum Heilpraktiker und für die Heilpraktikerprüfung

Die menschlichen Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen solltest Du als Mensch mitbringen

  • Du möchtest mit kranken Menschen arbeiten
  • Du möchtest lernen, menschen zu helfen ohne selbst davon Belastet zu werden
  • Du bist bereit Verantwortung zu übernehmen
  • Du bist an Naturheilkunde wirklich interessiert
  • Du hast genug Disziplin und Ausdauer, um den Weg bis zur bestandenen Prüfung zu gehen
HeilpraktikerIn ist ein Beruf, der Dir erlaubt, Menschen mit Krankheiten und Leiden zu helfen, sie zu untersuchen, Diagnosen zu stellen und sie zu behandeln.
Deshalb braucht dieser Beruf nicht nur formale Voraussetzungen, sondern auch menschliche, persönliche - und diese sind am Ende sicher größere Hürden als die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen.

Die menschlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Heilpraktiker Ausbildung

Die erste Voraussetzung
muss also sein, dass Du mit kranken Menschen arbeiten möchtest. Mit Menschen, die oft ein hohes Maß an Leiden erfahren und jemanden benötigen, der sich auf sie einlässt, ihnen zuhört und an ihrer Situation teilnimmt.
Das ist eine echte menschliche Herausforderung - und nicht wenige geraten in das Dilemma, diese Herausforderung, die Patienten, als Belastung zu empfinden. Um damit konstruktiv umzugehen, ist es sehr hilfreich, wenn Dir diese Arbeit tatsächlich sehr am Herzen liegt.
Deswegen ist die zweite Voraussetzung,
dass Du selbst genau durch eine solche Herausforderung auch lernen möchtest, selbst reifen möchtest. Wie kannst Du Dein Mitgefühl und Deine Motivation, anderen zu helfen, kraftvoll halten? Wie kannst Du lernen müheloser darin zu werden, Menschen zu stützen und an ihrem leid teilzuhaben, ohne dass Du selbst dadurch Deine Kraft verlierst?
Sind solche Fragen für Dich interessant? Ich würde meinen, dass wäre eine gute Voraussetzung.
Eine dritte Voraussetzung
ist Deine Bereitschaft, eine so hohe Verantwortung übernehmen zu wollen. Du begleitest Menschen oft in sehr schwierigen Situationen. Kannst Du die Grenzen Deiner Kompetenz einschätzen, kannst Du auch einmal einen Patienten weiter verweisen, weil Du keinen hilfreichen Zugang zu ihm findest?
Die Menschen wollen sich Dir öffnen und tun dies auch oft. Sie vertrauen Dir ihre körperliche und oft auch seelisch/psychische Gesundheit an und gehen die Wege, die Du ihnen zeigst. Der Beruf der HeilpraktikerIn braucht eine tiefgriefende ethische Haltung.
Als vierte Voraussetzung
brauchst Du natürlich auch eine ausgeprägtes Interesse an Naturheilkunde. Möchtest Du selbst immer weiter lernen und Deine Fähigkeit, anderen heilkundlich zu helfen, weiter entwickeln?
Fortbildungen gehören zum Berufsbild einer HeilpraktikerIn. Es wäre natürlich gut, wenn Du daran Freude hast und es nicht als notwendiges Übel ansehen würdest.
Und schließlich, die fünfte Voraussetzung:
Bist Du bereit, den anspruchsvollen Weg zu gehen, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, zu erwerben?
Die medizinische Fachprüfung ist sehr anspruchsvoll und viele benötigen mehrere Jahre, um sich erfolgreich darauf vorzubereiten. Hast Du die Disziplin und das Durchhaltevermögen für diesen Weg? Bist Du bereit, auch die finanziellen Anforderungen dafür zu stemmen? Diese Fragen solltest Du natürlich auch mit Ja beantworten können.
Heilpraktikerausbildung24
Stefan Barres
Eichtweide 6
82362 Weilheim i.OB
0152 - 229 454 08
zentrale@hpa24.de
HPA24
HPA24
Schließe das Infofenster
Di, 01. Okt 2024
Wir freuen uns über eine Nachricht von Dir!
Gerne kannst Du uns auch anrufen:
0152-22945408
Ich bin Damit einverstanden, dass meine EMailadresse zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert wird.
Abbrechen