[node:nid]

Unsere Trainings helfen Dir, Deine Heilpraktikerausbildung erfolgreich zu meistern

Stefan Barres, Heilpraktiker Ausbildung und Heilpraktikerprüfung seit 2001
Über Stefan Barres
Schön, dass Du da bist!
Gemeinsam mit meiner Frau Olinka helfe ich seit 20 Jahren sehr erfolgreich Menschen wie Dir, die Heilpraktikerprüfung zu bestehen.
Mehr über mich erfährst Du hier auf dieser Vorstellungsseite.

Wohin möchtest Du jetzt auf unserer Webseite?

Du hast Fragen zur Heilpraktikerausbildung?
Du hast Fragen?
Wir beraten Dich sehr gerne auch persönlich.
Tel.: 0152 - 229 454 08
Mail: zentrale@hpa24.de

Gratis für Dich:
Durchsuchbare Prüfungsfragen- und Lernkarten-Datenbank uvm.

Mit den richtigen Werkzeugen geht das Lernen leichter, schneller und effektiver.
Neben vielen Unterrichtsvideos ist unsere Prüfungsfragen- und Lernkarten-Datenbank das Herzstück vom HPA24-Lerncenter.
Was will der Amtsarzt ganz genau von Dir wissen?
Was wird viel gefragt, was wenig?
Hast Du ein Thema schon sicher drauf?
Wo sind Deine Lücken?
Willst Du kostenlos Zugang zu unserer Datenbank mit allen Originalfragen der letzten 20 Jahre und über 2000 Lernkarten?

Das solltest Du wissen,
bevor Du mit einer Heilpraktiker­ausbildung startest

Wir liefern Dir Hintergrundinformationen, die Dir helfen, Deinen Weg zu Deinem Ziel besser zu finden

Zum gesetzlichen Hintergrund des Heilpraktikerberufes

Wann brauche ich die Heilpraktiker-Erlaubnis?
In Deutschland ist es nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt, Heilkunde auszuüben.
Wenn Du also ein echtes Interesse daran hast, mit Menschen zu arbeiten und sie bei Ihrer Heilung zu unterstützen bzw. ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren, brauchst Du die 'Erlaunis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung'.
HPG §1.1:
Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
Prophylaktische oder allgemein beratende Tätigkeiten fallen nicht unter den Begriff der Heilkunde.
Was ist 'Heilkunde'?
Heilkunde, So steht es im Heilpraktikergesetz §1.2 ist
'jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen'.
Krankheiten sind vorübergehende Probleme, Leiden solche, bei denen die Ursache nicht behandelt werden kann und Körperschäden sind nicht reversibel, wie z.B. Amputation.
Natürlich kann eine Mutter ihr Kind verarzten, denn sie macht dies
  • weder berufsmäßig - also mit dem Willen zu wiederholter Ausführung
  • noch gewerbsmäßig - also mit irgendeiner Entlohnung.
Auch die erste Hilfe im Notfall ist von der Einschränkung ausgenommen genauso wie die Behandlung von Tieren.
Und was bedeutet 'ohne Bestallung'?
Ein Arzt wird in seinen Beruf 'bestellt' - er hat eine 'Bestallung'. Heute spricht man von Approbation, also der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung.
Da ein Heilpraktiker keine staatlich geregelte Ausbildung durchläuft und keine staatliche Prüfung absolviert, bekommt er eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde 'ohne Bestallung'.
Keine Prüfung - eine Überprüfung
Die Heilpraktikerprüfung ist eine 'Überprüfung'. Das bedeutet, es wird nicht geprüft, ob Du bestimmte Heilkunde-Fähigkeiten besitzt.
Es ist eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt,
die ergeben muss,
dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.
So bestimmt es die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz.
Es wird also 'nur' ausgeschlossen, dass Du später Deine Grenzen nicht erkennen kannst.
Was sind Inhalte der Überprüfung?
Die Durchführungsverordnung zum HPG sagt in §2.1.i, dass die Überprüfung
auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt
wird.
Diese Leitlinien (und wir zitieren aus der Präambel)
orientieren sich am Ziel der Gefahrenabwehr und sollen die Feststellung ermöglichen, ob die Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter
  • die Grenzen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zuverlässig einschätzen,
  • sich der Gefahren bei Überschreitung dieser Grenzen bewusst
  • und bereit sind, ihr Handeln angemessen daran auszurichten.
Damit dies gelingt, bedarf es sowohl einer Überprüfung
  • der rechtlichen wie medizinischen Kenntnisse der Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter,
  • aber auch einer der späteren Tätigkeit entsprechenden Demonstration von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung dieser Kenntnisse
Wer führt diese Überprüfung durch und wie?
Beim für Deinen Wohnort zuständigem Gesundheitsamt findet unter Aufsich der Amtsärztin / des Amtsarztes
  • zuerst eine schriftliche Überprüfung anhand von 60 Multiple-Choice-Fragen und dann
  • eine 30-60 minütige Mündliche Prüfung (alleine oder in Kleingruppen)
statt.
Bei der mündlichen Prüfung sind gewöhnlich noch zwei BeisitzerInnen anwesend von denen mindestens eine selbst HeilpraktikerIn ist.
Wenn Du die mündliche Prüfung nicht bestehst, musst Du auch die schriftliche Prüfung wiederholen.
Der Abstand zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung ist je nach Gesundheitsamt sehr unterschiedlich und liegt zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten.
Es lohnt sich also, vorher bei Deinem Gesundheitsamt nachzufragen.
ACHTUNG: Inzwischen gibt es oft Wartezeiten für die Prüfungszulassung, so dass es wichtig ist, sich rechtzeitig zu überlegen, wann Du zur Prüfung gehen möchtest.
Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober bundesweit einheitlich statt.
Einzelne Gesundheitsämter erstellen eigene Prüfungen und Termine (z.B. das Gesundheitsamt Husum).
Wer entscheidet über Deinen Antrag?
Die eigentliche Überprüfung wird also vom Amtsarzt am Gesundheitsamt abgenommen.
Über den Antrag entscheidet die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt.
'Im Benehmen' bedeutet, dass der Empfehlung der Amtsärzte im Normalfall gefolgt wird.
Weitere Voraussetzungen, um die Erlaubnis erhalten zu können
Neben der amtsärztlichen Überprüfung musst Du nach der Durchführungsverordnung §1 weitere Voraussetzungen erfüllen:
  • Abschluss des 25. Lebensjahres (zum Zeitpunkt der Prüfung)
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Sittliche Zuverlässigkeit - wird durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nachgewiesen
  • Gesundheitliche Eignung - durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen
Blindheit war z.B. einmal ein Versagensgrund, da zur Diagnostik auch die Inspektion (Betrachtung) des Patienten gehört.
Auch ansteckende Erkrankungen oder Süchte können zu einem Versagen der Erlaubnis führen.

Der Beruf des Heilpraktikers

Mit welchen Methoden arbeiten HeilpraktikerInnen?
Es gibt zahllose Verfahren, die Du anwenden kannst. Um einige zu nennen:
  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Klassische Naturheilverfahren
  • Anthroposophische Medizin
  • Traditionelle Chinesische Medizin
  • Ayurveda
  • Kinesiologie
  • Gesprächs- und Psychotherapie
  • Körpertherapie wie Rolfing
Ja, als HeilpraktikerIn bist Du auch zur Ausübung von psychotherapeutischen Verfahren berechtigt.
Leider scheint es nicht selbstverständlich zu sein, dass Du Deine Methoden natürlich fundiert gerlernt haben solltest.
Kommt es zu einem Streitfall mit einem Patienten, wird ein Richter kaum einen Kurs an einem Wochenende als 'fundiert' anerkennen.
Die Heilpraktikerverbände, denen Du als HP beitreten kannst, fordern deshalb auch regelmäßige Fortbildungen und auch hier wird dies jeder Richter im Zweifelsfall als eine Deiner 'Sorgfaltspflichten' ansehen.
Welche Tätigkeiten sind von der Erlaubnis ausgenommen?
Nach §6 des Heilpraktikergesetzes ist die Zahnheilkunde von der Erlaubnis ausgenommen.
Darunter fallen Beschwerden, die ausschließlich im Mundraum angesiedelt sind.
Desweiteren gibt es verschiedene Gesetze, die für bestimmte Tätigkeiten besondere Zulassungen fordern und deshalb nicht in der Erlaubnis eingeschlossen sind. Einige Beispiele:
  • Infektionsschutzgesetz
    Behandlung von Infektionskrankheiten, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind
  • Transplantationsgesetz
    Transplantationen durchführen
  • Transfusionsgesetz
    Bluttransfusionen durchführen
  • Betäubungsmittelgesetz
    Betäubungsmittel verschreiben oder abgeben
Auch Krankschreibungen von HeilpraktikerInnen müssen von Arbeitgebern nicht anerkannt werden.
Im Großen und Ganzen kann man aber sagen, dass die Einschränkungen uns selten in unserer Tätigkeit berühren.
Die Berufsbezeichnung 'Heilpraktiker'
Wenn Du die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde o.B. hast und Deinen Beruf ausführen willst, führst Du die Berufsbezeichnung: Heilpraktiker(in).
Dies wird im Heilpraktikergesetz §1.3 festgelegt.
Hierbei geht es darum, dass Du nicht zeitgleich verschiedene Berufe ausüben darfst.
Hast Du z.B. noch einen Kräuterladen, muss für Deinen Kunden/Patienten zweifelsfrei klar sein, ob er/sie gerade zu Dir in den Kräuterladen kommt oder zu Dir als HeilpraktikerIn.
Man spricht von einer zeitlichen und räumlichen Trennung, die dafür notwendig ist. Am besten hast Du also feste Sprechstunden und einen Extraraum für Deine HP-Tätigkeit.
Auch auf Deinem Praxisschild darfst Du keine anderen Berufe angeben, wie z.B. Homöopath oder Akkupunkteurin. Du darfst nur Methoden erwähnen, die Du anwendest:
Elvira Mustermann
HeilpraktikerIn
Homöopathie, Akkupunktur
Muss ich eine Praxis haben? Keine Heilkunde 'im Umherziehen'.
Du brauchst als HeilpraktikerIn keine feste Praxis, aber eine feste Niederlassung, auch wenn es nur ein Telefonanschluss ist.
Nach dem Heilpraktikergesetz §6 ist die Heilkunde im Umherziehen verboten.
Damit ist gemeint, dass Du nicht Heute hier und Morgen dort auftreten und Deine Fähigkeiten anbieten darfst.
Ob mit Praxis oder ohne - grundsätzlich gilt:
Die Patienten müssen Deine Tätigkeit anfordern. Entweder als Termin in Deiner Praxis oder als Hausbesuch.
In der Prüfung ist es aber eher ratsam eine Praxis als Ziel anzusprechen, wenn der Amtsarzt nachfragt, da Du Dich dadurch seriöser und verantwortungsbewusster präsentierst.
Wie arbeitet ein/e Heilpraktiker/in?
Was viele Heilpraktiker/innen auszeichnet ist, dass sie sich Zeit für ihre Patienten nehmen und eine ausführliche Anamnese machen. So nehmen sie den Menschen in ihrer Ganzheit wahr. Die Lebensumstände und die geistig-emotionale Verfassung werden ebenso wahrgenommen wie körperliche Symptome.
Die angewandte Methode der Diagnose und Therapie wird ergänzt durch die Erkenntnisse und Methoden der modernen Wissenschaften.
Kann ich von der Heilpraktikertätigkeit leben?
Die Abrechnung erfolgt über die Heilpraktiker Gebührenordnung. Viele private Kassen und die Beihilfe erstatten die Kosten ganz oder teilweise. Viele Kassen bieten auch Heilpraktiker-Zusatzversicherungen an, die dann einen festen Betrag pro Jahr erstatten.
Die Heilpraktiker Gebührenordnung wurde allerdings seit ihrer Einführung 1985 nur einmal bei der Euro-Einführung geringfügig überarbeitet und ist deswegen nicht mehr zeitgemäß.
Viele Heilpraktiker legen daher ihre Gebühren selbst fest und rechnen mit den Patienten als Selbstzahler ab.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin

Was gehört zum Inhalt einer Heilpraktiker Ausbildung?
Es gibt keine Ausbildungsverordnung, die staatlich festgelegt regelt, was eine Heilpraktiker Ausbildung enthalten muss oder wie sie abzulaufen hat.
Grundsätzlich solltest Du zwei Bereiche auseinander halten:
  • Schulmedizinischer Inhalt (prüfungsrelevant)
  • Naturheilkundlicher methodischer Inhalt (wie/womit Du später arbeiten möchtest)
Der schumedizinische Inhalt ist zunächst hauptsächlich für die Prüfung relevant. Später benötigst Du ihn v.a., wenn Patienten z.B. Arztbriefe mitbringen oder Du z.B. mit Labordiagnostik arbeiten willst.
Der methodische Inhalt ist für die Prüfung nur begrenzt relevant. In der mündlichen Prüfung kannst Du schon einmal gefragt werden, wie Du mit Deiner Methode an diesen oder jenen vorgestellten Patienten herangehen würdest, aber dabei geht es eher darum, ob Du seriös arbeitest oder womöglich nur 'Karten ziehst'.
Welche Inhalte bieten Heilpraktikerschulen an?
Das hängt ganz von der Schule ab.
Manche Schulen bieten 'nur' prüfungsrelevante schulmedizinische Inhalte an, manche bieten dazu Einführungen in verschiedene Naturheilkundeverfahren an (damit Du einen Überblick bekommst) und wieder andre bieten eine komplette naturheilkundliche Ausbildung zusammen mit den schulmedizinischen Inhalten an.
Welches ist der beste Weg?
Am Ende kannst nur Du selbst diese Frage beantworten.
Zwei Aspekte lohnt es sich dabei aber vielleicht zu bedenken:
  • Der Sinn eines Überblicks
    Du gibst eine Menge Zeit und Geld aus für Themen, die Du weder für die Prüfung noch für die Praxis später benötigst.
  • Die Kompetenz der Schule
    Kann eine ins Auge gefasste Schule, wenn sie viele verschiedene Ausbildungen in Naturheilkunde anbietet, die Qualität der Ausbildungen liefern, die Du Dir wünscht? Oder macht es möglicherweise mehr Sinn, eine spezielle Schule für die Naturheilkunde zu wählen, die in ihrem Gebiet für hohe Qualität steht.
Welche Arten von Ausbildungen gibt es organisatorisch?
Auch hier gibt es eine Vielzahl an Varianten, die man nach verschiedenen Kriterien unterscheiden kann.
  • Unterrichtskanal
    Es gibt reine Fernkurse, bei denen Du v.a. schriftliche Unterlagen zum Selbststudium erhätst. Es gibt Online-Schulen, und Präsenzkurse. Beim Online-Unterricht ist zu bedenken, dass zumindest die praktischen Fächer (Untersuchung, Notfall, Injektion) noch anderweitig abgedeckt werden sollten.
  • Unterrichtsmodus
    Es gibt Vollzeitschulen, bei denen Du jeden Tag Unterricht hast. Es gibt Wochenendkurse oder Unterricht, der wöchentlich stattfindet. Auch Blockkurse für die Ferienzeit werden angeboten.
  • Ausgangspunkt
    Es gibt Ausbildungen, die starten bei Null, andere setzen bereits medizinische Grundkenntnisse voraus.
Welcher Kanal und Modus für Dich geeignet ist, kannst am Ende auch wieder nur Du selbst entscheiden.
Wie lange dauert eine Ausbildung?
Ich habe Menschen kennengelernt, die tatsächlich innerhalb weniger Monate von Null bis zur bestandenen Prüfung gekommen sind.
Das ist aber die absolute Ausnahme.
Die Heilpraktikerschulen bieten je nach Modus der Ausbildung Laufzeiten zwischen einigen Monaten und einigen Jahren an.
So kannst Du z.B. eine Vollzeitausbildung über drei Jahre machen (weil vielleicht auch der naturheilkundlich-methodische Teil integriert ist) oder eine Intensivausbildung über 10 Monate mit je einem Wochenende (weil Du vielleicht schon Vorkenntnisse mitbringst).
Du siehst, dass das Ausbildungsangebot der Heilpraktikerschulen sehr unterschiedlich ist. Es lohnt sich, sich vorher mal in die jeweiligen Optionen innerlich hineinzuverstzen und nachzuspüren, wie sich das eine oder andere für Dich anfühlt.
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung
Was auf jeden Fall zu bedenken ist:
Nachdem Du eine Heilpraktiker Ausbildung durchlaufen hast, führt der Weg nur für Wenige direkt zur Prüfung.
Für die Meisten beginnt eine hoch intensive Phase der Prüfungsvorbereitung.
Nachdem der ganze Stoff einmal durchgearbeitet wurde, muss er nun wiederholt, zusammengefügt, vernetzt und auf den Punkt gebracht werden.
Für viele HeilpraktikeranwärterInnen beginnt hier im Grunde erst die echte Ausbildung.
Es lohnt sich, diesen Gedanken bereits zu Beginn mit einzubeziehen, denn oft investiert man sein Geld sehr stark in die Grundausbildung und staunt dann am Ende, dass man nun noch mehr Kurse besuchen muss.
Was kostet eine Ausbildung zum Heilpraktiker?
Du kannst es Dir denken:
Es hängt natürlich von der speziellen Ausbildung ab, die Du wählst.
Für einen Wochenkurs, der über zwei Jahre geht, musst Du allerdings wohl zwischen 2000 - 4000 Euro einkalkulieren.
Dazu kommen dann die Kosten für den/die Prüfungsvorbereitung. Vielleicht machst Du nochmal einen Wochenkurs über 6 Monate - dann stehen schnell noch einmal 1000 Euro zu Buche.
Bei den Kosten für Bücher können auch gut ein paar Hundert Euro zusammenkommen und auch die Prüfung selbst hat eine Gebühr - unterschiedlich von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt - 200 bis 500 Euro.
HPA24
Schließe das Infofenster
Mi, 08. Mai 2024
Wir freuen uns über eine Nachricht von Dir!
Gerne kannst Du uns auch anrufen:
0152-22945408
Ich bin Damit einverstanden, dass meine EMailadresse zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert wird.
Abbrechen